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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 12/13 (BFH) |
| §§: | EStG § 34, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c, HGB § 89 b |
| Schlagwörter | Handelsvertreter, Tarifermäßigung, Ausgleichsanspruch, Vorschuss, Entschädigung |
| Rechtsfrage: | Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung an einen Handelsvertreter, die - unter Absenkung der Provisionssätze - auf den späteren Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB angerechnet wird, als nach § 34 EStG tarifbegünstigte Entschädigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 26.02.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2742/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 75 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.10.2015 |
| Erledigungs-Az: | X R 12/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 74 |