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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-401/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Leistung, Ort, Testamentsvollstrecker, Dienstleistung
Rechtsfrage: Hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem der Ort der Leistung hinsichtlich der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers nicht nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 77/388/EWG bestimmt wird, wenn die Dienstleistung an außerhalb der Gemeinschaft ansässige Empfänger oder an innerhalb der Gemeinschaft, jedoch außerhalb des Landes des Dienstleistenden ansässige Steuerpflichtige erbracht wird?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 294 S. 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.12.2007
Erledigungs-Az: Rs C-401/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 07 28