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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 80/06 |
§§: | EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige Ablehnung der Kindergeldfestsetzung kurz vor Jahresende (Bescheid vom 10.12.2004; Einspruchsentscheidung vom 29.12.2004) wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 110/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 34 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |