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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/06 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 9, EStG § 12, FGO § 136, FGO § 17 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Rente, Werbungskosten, Verlustabzug, Liebhaberei, Kostenentscheidung |
Rechtsfrage: | Der als Lehrer tätige Kläger begehrt den Abzug: a) weiterer Werbungskosten (gemischte Aufwendungen) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, b) gewerblicher Verluste aus einer "Verwaltungsselbsthilfe Tätigkeit" bei fehlender Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr, c) anteiliger Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, d) außerdem die Änderung der Kostenentscheidung des FG wegen nachträglich anerkannter Werbungskosten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 120/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 5/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |