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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/02
§§: AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 1, AO 1977 § 10, GewStG § 28 Abs. 1, GewStG § 29, GewStG § 31, GewStG § 33
Schlagwörter Gewerbesteuer, Zerlegung, Kraftfahrzeug, Leasing, Geschäftsleitung, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Gewerbesteuerzerlegung: Hat eine aus einem Automobilkonzern ausgegliederte Leasing-KG ihre Geschäftsleitung am Sitz der Gesellschaft, wenn der von der Komplementärin entsandte "Leiter Leasing-Geschäft" nicht befugt ist, die Gesellschaft beim An- und Verkauf von Kfz rechtsgeschäftlich zu vertreten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.03.2002
Vorinstanz/AZ: V 424/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 932
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2004
Erledigungs-Az: IV R 29/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 21 97