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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 22/00 |
| §§: | EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2 |
| Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Abfindung, Zusammenballung, Einheitlichkeit |
| Rechtsfrage: | 1. Führt die Auszahlung einer Entschädigung / Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen (vgl. 2.) immer zur Versagung der Steuerermäßigung für die gesamte Entschädigung? - 2. Liegt eine einheitlich zu beurteilende Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vor, wenn im Aufhebungsvertrag neben einer höheren Einmalzahlung (Auszahlung 1996) begrenzt Kosten für Outplacement-Beratungen übernommen werden, diese zusätzliche Leistung auch bei Nichtinanspruchnahme auf Anforderung des bisherigen Arbeitnehmers der Abfindungssumme zugeschlagen wird und bisher nur geringe Outplacement-Aufwendungen angefallen und im Jahr 1997 erstattet wurden? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4808/98 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 498 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 59 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.08.2001 |
| Erledigungs-Az: | XI R 22/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 51 |