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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/04
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 3, EStG § 26 b
Schlagwörter Tarif, Außerordentliche Einkünfte, Verlustausgleich, Ehegatten, Zusammenveranlagung
Rechtsfrage: Sind für die Berechnung der begünstigten Einkommensteuer gemäß § 34 Abs. 1 EStG in der für 2000 geltenden Fassung bei Zusammenveranlagung die positiven und negativen Einkünfte jedes Ehegatten gesondert zu betrachten (EStG § 2 Abs. 3 EStG) oder sind die laufenden Verluste eines Ehegatten vorrangig mit laufenden positiven Einkünften des anderen Ehegatten zu verrechnen mit der Folge, dass die außerordentlichen Einkünfte eines Ehegatten in voller Höhe der Tarifbegünstigung unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 03.11.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2052/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2005
Erledigungs-Az: XI R 51/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache