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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 50/05 |
§§: | EStG § 23 Abs. 3, AO 1977 § 356 |
Schlagwörter | Wertpapiergeschäfte, Spekulationsgeschäft, Verlustfeststellung, Antragsfrist |
Rechtsfrage: | Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG - Kann dann, wenn der Einkommensteuerbescheid keine Belehrung darüber enthält, dass die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid beantragt werden kann, der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus bisher nicht erklärten Wertpapiergeschäften auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids innerhalb der Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gestellt werden - Anforderungen an die Belehrungspflicht des § 356 Abs. 1 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1086/04 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 50/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 33 |