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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 32/14 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10, PBefG § 42, PBefG § 43 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Beförderungsleistung, Genehmigung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Umsätzen aus Stadtrundfahrten: Unterliegen die Umsätze der Klägerin aus Stadtrundfahrten dem ermäßigten Steuersatz oder dem Regelsteuersatz? Kann die Übertragung einer Linienverkehrsgenehmigung nach § 43 PBefG rückwirkend erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7090/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1524 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 32/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 07 42 |