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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/05 |
§§: | FGO § 118 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 1, AO 1977 § 179 Abs. 3 |
Schlagwörter | Anschaffungskosten, Avalzins, Bürgschaftsverpflichtung, Forderungsverzicht |
Rechtsfrage: | Liegen durch den Verzicht auf Einnahmen, und zwar von Avalzinsen für eine übernommene Bürgschaft, welche zwar nicht vertraglich konkret vereinbart waren jedoch üblicherweise unter Kaufleuten gezahlt werden, Anschaffungskosten für eine GmbH-Beteiligung gemäß § 255 Abs. 1 HGB vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5236/04 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |