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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/99
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, Gesellschaftsanteil, Grundbesitz, Gesamthandsgemeinschaft, Gestaltungsmißbrauch
Rechtsfrage: Kein der Grunderwerbsteuer zu unterwerfender Gestaltungsmißbrauch beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils, wenn diesem "schuldrechtlich" eine bestimmte Wohnung zugeordnet wird, der einzelne Gesellschafter erst bei Auflösung der Gesellschaft an Stelle eines Geldanspruchs die Verschaffung des Eigentums an "seiner" Wohnung (Sondereigentum) erhält. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 04.02.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 1431/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 619
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2001
Erledigungs-Az: II R 35/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 72 44