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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, UStG § 3 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Ausland, Geschäftschance, Schwestergesellschaft, Subunternehmer, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Hätte eine GmbH selbst Gewinnchancen als Bauträger wahrnehmen müssen oder durfte sie damit eine verbundene Schwestergesellschaft als Subunternehmerin beauftragen? Liegen in den einzelnen Tatbeständen von körperschaftsteuerrechtlichen verdeckten Gewinnausschüttungen (u.a. Kosten für fehlgeschlagene Planungen einer Ferienanlage in einem afrikanischen Staat) auch im Inland umsatzsteuerbare Vorgänge vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 31.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 152/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.08.2002
Erledigungs-Az: I R 64/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 69