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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 15/13 (BFH) |
| §§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 2, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 2 Abs. 3 Satz 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 13 |
| Schlagwörter | Vorsteueraufteilung, Unternehmerische Nutzung, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinschaftsrecht, EG, EU |
| Rechtsfrage: | Bleibt der Vorsteuerabzug einer kommunalen Gebietskörperschaft, die einen Anschaffungsgegenstand außerhalb der hoheitlichen Aufgabenerfüllung im gewerblich geprägten Geschäftsbereich zu unternehmerischen Zwecken einsetzt, verwehrt, wenn der Liefergegenstand zu weniger als 10 % für das Unternehmen genutzt wird (sog. unternehmerische Mindestnutzung)? Verstößt die Regelung der unternehmerischen Mindestnutzung gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 17.01.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7132/10 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 06 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.11.2016 |
| Erledigungs-Az: | X R 31/14 |
| Erledigungs-Vermerk: | EuGH-Vorlage durch BFH-Beschluss vom 16.6.2015 XI R 15/13 -- Das Verfahren XI R 15/13 ist durch Beschluss vom 16.6.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-400/15 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 15.9.2016 Rs C-400/15 wird das Verfahren XI R 15/13 fortgeführt. |