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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/19 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 2 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 132 Buchst. g, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Steuerpflicht, Regelsteuersatz, Freiwilligendienst, Überlassung |
Rechtsfrage: | Stellt die im Rahmen von Freiwilligendiensten durch die Klägerin erfolgte Überlassung von Freiwilligen an die jeweiligen Einsatzstellen gegen Kostenerstattung einen steuerbaren und steuerpflichtigen, dem Regelsteuersatz unterliegenden Umsatz dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2306/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2020 |
Erledigungs-Az: | V R 21/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 11 49 |