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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 166/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Maklerkosten, Schadensersatz, Versetzung
Rechtsfrage: Sind Schadensersatzzahlungen sowie Notar- und Maklerkosten aus der Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs im Ausland wegen Rückversetzung an den ursprünglichen Beschäftigungsort beruflich veranlaßt und damit als Werbungskosten abziehbar?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.04.1997
Vorinstanz/AZ: 8 K 1152/95
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 139/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.3.2001 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG