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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 14/00 |
| §§: | EStG § 9 Abs 1 Nr 3 |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Drittaufwand, Schuldbeitritt |
| Rechtsfrage: | Kann die das Zweifamilienhaus ihres Ehemannes unentgeltlich erwerbende Ehefrau die von ihm weiterhin gezahlten Darlehenszinsen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung gegenüber dem Darlehensgeber die gesamtschuldnerische persönliche Mithaftung für das Darlehen übernommen hat oder ist auch im Falle des hier vorliegenden Schuldbeitritts erforderlich, dass die Ehefrau die Schuldzinsen tatsächlich selbst getragen hat? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 07.12.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 6491/96 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 61 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.12.2002 |
| Erledigungs-Az: | IX R 14/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 17 57 |