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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 78/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess angefallene Gutachterkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 850/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 11 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 78/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 78/13 ist durch Beschluss vom 5.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 78/13 wurde mit Beschluss vom 21.9.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 76 |