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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 49/10 (BFH)
§§: DBA-Frankreich Art. 13, EStG § 3 Nr. 28, SGB V § 257, SGB V § 173
Schlagwörter Altersversorgung, Krankenversicherung, Besteuerungsrecht, Europarecht, EG, EU, Altersteilzeit
Rechtsfrage: 1. Ist im Freistellungszeitraum einer Altersteilzeit im sog. Blockmodell die vom früheren (deutschen) Arbeitgeber des Klägers gezahlte Vergütung in Deutschland oder im (jetzigen) Ansässigkeitsstaat Frankreich zu versteuern? - 2. Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur französischen Krankenversicherung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.05.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 3773/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.2011
Erledigungs-Az: I R 49/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 09 27