
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/03 |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Berichtigung, Steuerfestsetzung, Steuernachforderung, Nachlassverbindlichkeit, rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Steuernachzahlungen des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten - rückwirkendes Ereignis: Handelt es sich bei der Erhöhung der Einkommensteuerschuld des Erblassers aufgrund einer durch die Betriebsprüfung vorgenommenen Erhöhung des Entnahmewerts um Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG? Ist der bestandskräftige Erbschaftsteuerbescheid - sofern es sich um Nachlassverbindlichkeiten handeln sollte - zu ändern, weil die Steuererhöhung ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 darstellt oder handelt es sich bei der Entnahme um einen bereits im Zeitpunkt des Erbfalls gegebenen Sachverhalt, von dessen zutreffendem Entnahmewert das Finanzamt erst durch die Betriebsprüfung Kenntnis erhält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 6841/00 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1182 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 35/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 26 08 |