Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 20/10 (BFH)
§§: GG Art. 100 Abs. 1, SolZG 1995 § 1 Abs. 1
Schlagwörter Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995: Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2007 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlaggesetzes verfassungswidrig? Ist die Rechtsfrage gegebenenfalls an das Bundesverfassungsgericht vorzulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.12.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 4077/08 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 588
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 30 71, SIS 13 12 13
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren II R 20/10 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/10. - Zurücknahme der Revision