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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-326/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Ist Art. 13 Teil B Buchst. g, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 3 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Mehrwertsteuer, Grundstück, Gebäude, Lieferung, Umbau, Fertigstellung
Rechtsfrage: Ist Art. 13 Teil B Buchst. g i.V.m. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Gebäudes, an dem der Verkäufer vor der Lieferung im Hinblick auf die Herstellung eines neuen Gebäudes Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten vorgenommen hat, die nach der Lieferung vom Käufer fortgesetzt und fertig gestellt worden sind, nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 269 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.07.2012
Erledigungs-Az: Rs C-326/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 45