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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 6/00 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschaftergeschäftsführer, Überstundenvergütung, Verwaltungsanweisung |
Rechtsfrage: | Sind Überstundenvergütungen für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln oder sind sie für die Zeit vor 1998 aufgrund des BMF-Schreibens vom 28.9.1998 (BStBl 1998 I S. 1194) noch als Betriebsausgaben abziehbar? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1238/97 K, G, F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2000 |
Erledigungs-Az: | I B 6/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |