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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 97/99
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 17
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Vorübergehende Dienstleistung
Rechtsfrage: Zur Begriffsbestimmung der Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers "zur vorübergehenden Dienstleistung" im Inland. Ist diese Tatbestandsvoraussetzung bei einem EU-Ausländer, der sich bereits mehrere Jahre im Inland aufhält, auch dann als erfüllt anzusehen, wenn er aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach der EWG-VO 1408/71 weiterhin für alle Zweige der sozialen Sicherheit den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 6347/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 785
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 62
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 70/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 13.8.2002 - VIII R 70/99