Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-318/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 170, Richtlinie 2006/112/EG Art. 171, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 1, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 2, Richtlinie 2008/9/EG Art. 2, Richtlinie 2008/9/EG Art. 3, Richtlinie 2008/9/EG Art. 5
Schlagwörter EG, EU, Niederlassung, Kraftfahrzeug, Schweden, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Vorsteuerabzug, Erstattung
Rechtsfrage: 1. Wie ist der Begriff der festen Niederlassung, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, bei einer Prüfung anhand der derzeit geltenden unionsrechtlichen Vorschriften (Art. 170 und 171 RL 2006/112/EG sowie der Art. 1 und 2 RL 79/1072/EWG und der Art. 2, 3 und 5 RL 2008/9/EG) auszulegen? - 2. Ist davon auszugehen, dass ein Steuerpflichtiger, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat hat, dessen Tätigkeit im Wesentlichen in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen besteht und der in Anlagen in Schweden Kfz-Modelle unter winterlichen Bedingungen testet, eine feste Niederlassung in Schweden hat, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, wenn dieser Steuerpflichtige Gegenstände und Dienstleistungen bezogen hat, die in Testanlagen in Schweden entgegengenommen und eingesetzt wurden, aber in Schweden kein eigenes Personal auf Dauer beschäftigt, und wenn die Durchführung der Tests für die wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat notwendig ist? - 3. Ist für die Beantwortung der zweiten Frage von Bedeutung, wenn der Steuerpflichtige eine 100%ige schwedische Tochtergesellschaft hat, deren Zweck so gut wie ausschließlich darin besteht, für den Steuerpflichtigen Dienstleistungen für die tatsächliche Durchführung der Tests zu erbringen?
Vorinstanz: Förvaltningsrätten i Falun (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 269 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.10.2012
Erledigungs-Az: Rs C-318/11 und C-319/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 73