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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/15 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5, AO § 351 Abs. 1
Schlagwörter Änderung, Verlustfeststellung, Bindungswirkung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Begehren auf Verlustfeststellung von erstmals im Einspruchsverfahren eines geänderten Einkommensteuerbescheids erklärten § 17 EStG-Verlusten: Fehlt es an einer Auswirkung i.S. von § 10 d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG, wenn das Finanzamt in einem geänderten Einkommensteuerbescheid zwar nachträgliche Verluste ausweist, die zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führen, die Einkommensteuer aber wegen der Änderungssperre des § 351 Abs. 1 AO in gleicher Höhe wie im letzten bestandskräftigen Bescheid festgesetzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 01.06.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 650/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1688
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2016
Erledigungs-Az: IX R 31/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 22 90