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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/09 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Krebsbehandlung, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Nachweis, Wirksamkeit, Krankheitskosten |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit Ukrain als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 490/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 752 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 13 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 90 |