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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
Schlagwörter Devisentermingeschäft, Differenzgeschäft, Verlust
Rechtsfrage: Sind Verluste aus einem auf Differenzausgleich gerichteten Devisentermingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG zu berücksichtigen, wenn die Devisen vor ihrem Erwerb veräußert und erst am Fälligkeitstag angeschafft werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.09.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 2243/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 03 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2017
Erledigungs-Az: VIII R 35/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 24 69