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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-392/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 83/183/EWG Art. 6
Schlagwörter Steuerbefreiung, Einfuhr, persönliche Gegenstände, Privatperson, EG, EU, öffentlicher Dienst, gewöhnlicher Wohnsitz
Rechtsfrage: Streitkräfte, der Sicherheitsorgane und der Hafenpolizei wie die sonstigen Arbeitnehmer unter Art. 6 der RL (EWG) Nr. 183/83 und können einen "gewöhnlichen Wohnsitz" in einem anderen Land erwerben, wo sie sich mindestens 185 Tage im Kalenderjahr zur Wahrnehmung eines dienstlichen Auftrags von bestimmter Dauer aufhalten, oder haben sie während der Dauer ihrer Entsendung in das andere Land ihren gewöhnlichen Wohnsitz unabhängig davon weiter in Griechenland, dass sie ihre persönlichen und beruflichen Bindungen in das andere Land verlegt haben?
Vorinstanz: Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland)
Vorinstanz/Datum: 30.06.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 10 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.04.2007
Erledigungs-Az: Rs C-392/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 19 37