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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 27/13 (BFH) |
§§: | KN Unterposition 2931 9090 |
Schlagwörter | Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft |
Rechtsfrage: | Einreihung von Hydroxyethandiphosphonsäure, bestehend aus ca. 60 % Etidronsäure und ca. 40 % Wasser (nebst geringen Mengen anderer Stoffe). Streitig ist nur, ob der Zusatzcode 2500 oder 2501 (Unterpos. 2931 90 90 KN) zu vergeben ist. In welcher Menge dürfen Verunreinigungen aus Rückständen in einer pharmazeutischen Substanz enthalten sein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 75/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 01 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 27/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 18 72 |