
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 151/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckten Gewinnausschüttung, Gewinntantieme, Tantieme, Steuerbilanz, Nichtigkeit, Bilanzberichtigung |
Rechtsfrage: | Gewinntantieme des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Tantieme auf der zuerst aufgestellten nichtigen Steuerbilanz beruht und nicht nach Erstellung der berichtigten Bilanz angepasst wird, weil die Tantiemevereinbarung einen Ermessensspielraum einräumt und es damit an einer von vornherein getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung fehlt? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1646/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.08.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 151/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 71 |