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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 53/15 (BFH)
§§: AO § 149 Abs. 1 Satz 2, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO § 170
Schlagwörter Antragsveranlagung, Pflichtveranlagung, Aufforderung, Erinnerung, Abgabe, Steuererklärung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Ist die schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steuererklärung mit dem Hinweis auf Zwangsmaßnahmen eine verbindliche Aufforderung i.S. des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO oder ein bloßer Realakt i.S. einer unverbindlichen Erinnerung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.04.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 264/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2017
Erledigungs-Az: VI R 53/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 43