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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/04 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Wandelschuldverschreibung, Umwandlung, Aktien, geldwerter Vorteil, Zufluss |
Rechtsfrage: | Tritt der Zufluss eines geldwerten Vorteils bei Aktienerwerb im Zusammenhang mit einer Wandelschuldverschreibung im Zeitpunkt der Wandlungserklärung oder in einem anderen Zeitpunkt ein? Ist die Begebung der Wandelschuldverschreibung und die spätere Lieferung der Aktien ein einheitlicher steuerlicher Vorgang, so dass in der Ausübung des Wandelrechts kein maßgeblicher Erwerbsvorgang gesehen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5497/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |