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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/11 (BFH)
§§: StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 2, AO § 371 Abs. 2
Schlagwörter Strafbefreiende Erklärung, Sperrwirkung, Strafverfahren, Steuerverkürzung
Rechtsfrage: Anerkennung einer strafbefreienden Erklärung: Steht der Anerkennung hinsichtlich der Einkommensteuer 1997 und 1998 die Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 2 StraBEG entgegen? Erstreckt sich der sachliche Umfang der Sperrwirkung auf die gesamte Einkommensteuer dieser Veranlagungszeiträume (einschließlich gewerblicher Beteiligungseinkünfte) oder nur auf die wegen des Verdachts der Steuerverkürzung in einem eingeleiteten Strafverfahren bezeichneten Vermietungseinkünfte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.01.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 12074/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2014
Erledigungs-Az: X R 10/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 02