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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 25/00
§§: KStG § 17, HGB § 272 Abs 2 Nr 4, AktG § 301 S 2
Schlagwörter Organschaft, Körperschaftsteuer, Kapitalrücklage, Gewinnausschüttung, Gewinnabführung, Gesellschafter
Rechtsfrage: Führt im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft die Auflösung einer in organvertraglicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage der Organ-GmbH zu einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter oder zu einer Gewinnabführung an den Organträger (Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.01.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 6925/98 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: I R 25/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 05 29