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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 75/04 |
§§: | AO 1977 § 273 Abs. 1, AO 1977 § 270 Satz 1 |
Schlagwörter | Aufteilung, Steuernachforderung, Vergleichsrechnung, Vollstreckungsbeschränkung, Ehegatte |
Rechtsfrage: | Sind Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung bei zusammen veranlagten Ehegatten wegen Verlustminderung bei den gewerblichen Einkünften eines Ehegatten und des gleich hoch gebliebenen Einkommens des anderen Ehegatten zum Zwecke der Vollstreckungsbeschränkung weiterhin nach dem allgemeinen Aufteilungsmaßstab des § 270 Satz 1 AO 1977 aufzuteilen, wenn die Vergleichsrechnung nach dem besonderen Aufteilungsmaßstab des § 273 Abs. 1 AO 1977 für Rückstände aus Steuernachforderungen aus mathematischen Gründen keinen fiktiven Steuermehrbetrag ergibt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3853/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 329 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 75/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 26 |