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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 67/08 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 a, HGB § 253, HGB § 255
Schlagwörter Aktivierung, Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsfrage: Aktivierung von Leistungen aus einer in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung nach Eintritt des Versicherungsfalles: Ist für die Bewertung der (Rück-)Deckungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei bereits eingetretenem Leistungsfall auf das vom Versicherer gebildete Deckungskapital abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 186/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2009
Erledigungs-Az: I R 67/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 84