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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/10 (BFH) |
§§: | EStG § 13 a, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, AO § 163, EStR R 14 Abs. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Feldinventar, Wahlrecht, Aktivierung, Billigkeit |
Rechtsfrage: | Kann ein Landwirt, der in einem früheren Veranlagungszeitraum anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Überschussrechnung einen Gewinnabschlag für das Feldinventar in Anspruch genommen hatte, beim Wechsel zum Vermögensvergleich in seiner Eröffnungsbilanz von der Aktivierung des Feldinventars absehen, oder ist das Wahlrecht bereits mit der Inanspruchnahme des Gewinnabschlags verbraucht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2727/09 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 11 |