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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 96/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verzicht, Pensionsanspruch, Ehescheidung, beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, mittelbare Einlage |
Rechtsfrage: | Ist der Verzicht der früheren Gesellschafterin auf ihre Pensionsansprüche nach der Ehescheidung vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach einem gerichtlichen Vergleich gewinnneutral zu behandeln, weil der Ehemann im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten Zahlungen geleistet hat, die eine mittelbare Einlage darstellen könnten? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 88/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 96/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 98 16 |