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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 10/00
§§: UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980, UStG § 10 Abs 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Gebäuderestwertentschädigung, Sanierungsgebiet, Zuschuss
Rechtsfrage: Stellt eine Gebäuderestwertentschädigung durch die Gemeinde bzw. den Sanierungsträger, deren Höhe durch ein amtliches Verkehrswertgutachten festgelegt wird und die als Anreiz für Investoren dienen soll, Entgelt für eine Leistung des Grundstückseigentümers dar, wenn sie unter der Voraussetzung gezahlt wird, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet nicht erhaltenswert ist und eine Neubebauung im Einklang mit den Zielsetzungen der Stadt steht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.12.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 383/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2000
Erledigungs-Az: V R 10/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 09