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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, Feuerwehrmann |
Rechtsfrage: | Übt ein Berufsfeuerwehrmann, der während der vorgeschriebenen Dienstzeit in der Feuerwache anwesend sein muss, während dieser Zeit stets auch Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, eine Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit aus mit der Folge, dass entsprechender Verpflegungsmehraufwand zu gewähren ist? Ist hierfür entscheidend, dass sich der Feuerwehrmann der Unvorhersehbarkeit des Wechsels und des Einsatzortes nicht entziehen kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3113/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 32 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 37 79 |