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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 60/99
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2
Schlagwörter Zinsen, Bürgschaft, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebsausgaben, Werbungskosten
Rechtsfrage: Wegen Bürgschaftsinanspruchnahme entstandene Kreditkosten und Darlehenszinsen als nachträgliche Betriebsausgaben. Fortbestehende betriebliche Veranlassung für bei Betriebsaufgabe (Beendigung einer Betriebsaufspaltung) nicht erfüllte ungewisse Verbindlichkeiten? Hilfsweise Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Umwidmung des Kredits i.S. des BFH-Urteils X R 96/95 (BFHE 187, 21, BStBl II 1999, 353)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 05.03.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1381/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 60/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 55