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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-136/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 79/1072/EWG
Schlagwörter Vorsteuer, Erstattung, EU, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Bewirken die Vorschriften der Richtlinie 79/1072/EWG, daß Steuerpflichtige, die in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind, in dem sie nur im Hinblick auf einen Teil ihres Umsatzes besteuert werden, einen Anspruch auf Erstattung eines Teils der Vorsteuer haben, mit der in einem anderen Mitgliedstaat der Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen belastet wurde, die sie verwendet haben, um in dem Staat, in dem sie ansässig sind, Umsätze zu erzielen, von denen einige nicht der Steuer unterliegen? Falls die Frage bejaht wird, welches Verfahren sehen diese Vorschriften zur Bestimmung des erstattungsfähigen Vorsteueranteils vor, vor allem, ist dieser Anteil nach den Regeln zu bestimmen, die im Sitzstaat des Steuerpflichtigen oder im erstattungspflichtigen Staat gelten?
Vorinstanz: Conseil d'Etat (Frankreich)
Vorinstanz/Datum: 05.03.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.07.2000
Erledigungs-Az: Rs C-136/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 84