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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/98 |
§§: | FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 104 Abs. 2 |
Schlagwörter | Begründung, Urteil, Gewerbebetrieb, Einheitlichkeit, Liebhaberei |
Rechtsfrage: | Urteil ohne Gründe, da das FG wesentliches Vorbringen außerachtgelassen hat? Überschreiten der Zweiwochenfrist des § 104 Abs. 2 FGO? - (Hauptsache: Tonstudio und Gerätehandel als zwei selbständige Gewerbebetriebe? Tonstudio als Liebhaberei?) - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 210/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 11/98, III R 12/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 66 16 |