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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/09 (BFH)
§§: KN Position 9021, KN Unterposition 8108 9090
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung, Verbindliche Zolltarifauskunft
Rechtsfrage: Sind Implantate aus Titan ("Schrauben") zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss als Schrauben mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit in die Unterpos. 8108 9090 KN (2007) oder in die Pos. 9021 KN einzureihen? (Falsche Anwendung der Anmerkung 1 f zu Kap. 90 KN i.V.m. Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV KN?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.12.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 965/08 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.07.2009
Erledigungs-Az: VII R 7/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 92