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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 357/02 | 
| §§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 8 | 
| Schlagwörter | Änderung, Rückwirkung, Kraftfahrzeugsteuerbescheid, Lkw, Pkw, Treu und Glauben, Neue Tatsache | 
| Rechtsfrage: | Steht der rückwirkenden Änderung eines fehlerhaften Kraftfahrzeugsteuerbescheids wegen falscher Einstufung eines Kfz als Lkw auch bei Erstzulassungen ab 1.7.1996 der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen? | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 02.10.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 4800/01 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 66 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 66 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.01.2004 | 
| Erledigungs-Az: | VII B 357/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 11 63 | 
