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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 59/02 |
| §§: | UStG 1991 § 3 Abs. 9, UStG 1991 § 3 a Abs. 4 Nr. 9, UStG 1991 § 2 Abs. 1 Satz 3, UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e |
| Schlagwörter | Verzicht, Zahlung, sonstige Leistung, steuerbare Leistung, Steuerbarkeit |
| Rechtsfrage: | Unterliegt die im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen erhaltene Zahlung für den Verzicht auf die Beteiligung an in Anbahnung befindlichen Projekten und für die Verpflichtung, auf die Dauer von 5 Jahren Konkurrenzunternehmen weder zu gründen, noch zu betreiben, noch zu beraten, der Umsatzsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 02.10.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1787/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 30 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.11.2003 |
| Erledigungs-Az: | V R 59/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 42 |