Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/11 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Änderung, Bestandskraft, Nachträgliches Bekanntwerden, Grobes Verschulden
Rechtsfrage: Scheitert die Änderung von Schätzungsbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO betreffend den Gewerbesteuermessbetrag am Vorliegen groben Verschuldens, wenn der steuerliche Vertreter des Klägers dagegen nicht fristgerecht Einspruch eingelegt hat, obwohl bereits ein Klageverfahren gegen frühere Zeiträume anhängig ist, in dem ebenfalls der Umfang der Ausübung einer gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit strittig ist und unterstellt, die Tatsachen und Beweismittel hinsichtlich der Qualifizierung der Tätigkeit des Klägers wurden erst im Klageverfahren nachträglich bekannt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 920/08 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 22 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2013
Erledigungs-Az: VIII R 10/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 13 06