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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/11 (BFH)
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung
Rechtsfrage: Fehlerhaft erfolgte Nichtberücksichtigung gezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bei Einnahme-Überschussrechnung: Liegt eine vom Finanzamt als eigene übernommene offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO vor, wenn die offenbar fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen aus Unterlagen zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erkennbar sind, die zum selben Veranlagungszeitraum bei der Finanzbehörde eingereicht worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.09.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 14074/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2013
Erledigungs-Az: VIII R 9/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 40