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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 59/01 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gesellschafterwechsel, Gestaltungsmissbrauch, Anteilserwerb, Grundstückserwerb |
Rechtsfrage: | Sofortige Änderung des Gesellschafterbestands nach Gründung - Gestaltungsmissbrauch: Unterliegt der sofortige Gesellschafterwechsel einer neu gegründeten grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Annahme eines Missbrauchs der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Grunderwerbsteuer, weil hier nicht ein Gesellschaftsanteil sondern ein Anteil am Grundstück erworben worden ist. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K (III) 139/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 59/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 12 |