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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 27/07 (BFH) |
| §§: | InvZulG § 3, AO § 42 |
| Schlagwörter | Missbrauch, Vertrag zwischen Angehörigen, Fremdvergleich, Grundstücksübertragung, Vermietung |
| Rechtsfrage: | Gestaltungsmissbrauch bei Grundstücksübertragung und Mietvertrag zwischen Angehörigen: Das FG hat dem Umstand, dass der Mietvertrag von beiden Seiten unkündbar ist, eine entscheidende Bedeutung beigemessen und wegen weiterer Merkmale (vierteljährliche Mietzahlungen entsprechen den vierteljährlichen Kaufpreiszahlungen; die Nebenkosten waren nicht aufgelistet und wurden nicht gesondert abgerechnet) einen Fremdvergleich aberkannt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 02.08.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2632/03 (Ez) |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 52 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.07.2009 |
| Erledigungs-Az: | III R 27/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 37 34 |