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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/03
§§: EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3, EigZulG § 15 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 163
Schlagwörter Miteigentumsanteil, Miteigentümer, Nutzung, Billigkeit, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem als Einfamilienhaus bewerteten Grundstück mit tatsächlich zwei - später nach WEG geteilten - Wohnungen: Kann der Kläger für die von ihm aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung allein genutzte Wohnung den vollen Zulagenbetrag erhalten, oder ist die Eigenheimzulage auf den Miteigentumsanteil zu begrenzen? Kann die Billigkeitsregelung in Tz. 66 des BMF-Schreibens vom 10.12.1998 (BStBl I, 190) auch dann angewendet werden, wenn das Haus von beiden Miteigentümern in getrennten Wohnungen genutzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 15.01.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 245/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2004
Erledigungs-Az: III R 29/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 27 19