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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 12/07 |
| §§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 2150, BGB § 2048 |
| Schlagwörter | Vermächtnis, Kaufrechtsvermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Erbschaftsteuer |
| Rechtsfrage: | Liegt ein der Erbschaftsteuer unterliegendes aufschiebend bedingtes Kaufrechtsvermächtnis/Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung vor, wenn der Erblasser den Erben im Rahmen einer geschlossenen Versteigerung die Möglichkeit einräumt, für ein Nachlassgrundstück zu bieten (mindestens 7/10 des Verkehrswertes) und der Meistbietende das Grundstück erhält? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 22.03.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 4978/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 41 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.03.2009 |
| Erledigungs-Az: | II R 12/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 60 |