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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 42/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Umschulung, Berufswechsel |
Rechtsfrage: | Ist die durch eine Umschulungsmaßnahme zweite Ausbildung einer Verkäuferin zur Arzthelferin wegen der geänderten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt als Fortbildung anzusehen und bezieht sich die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur auf die erstmalige Ausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1011/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 42/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 17 63 |