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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 73/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Einkünfte, Geldwerter Vorteil, Sparanlagen |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Sind vermögenswirksam angelegte Sparbeiträge und der geldwerte Vorteil von Belegschaftsaktien nicht in die Bemessungsgröße für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 EStG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1515/07 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 07 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 73/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 03 57 |