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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/08 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Forderung, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Realisationsprinzip |
Rechtsfrage: | Kann eine vom Betriebsunternehmen erteilte Pensionszusage im Besitzunternehmen erfolgswirksam als Forderung erfasst werden, soweit sie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Betriebskapitalgesellschaft an den versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer darstellt oder sind aufschiebend bedingte Ansprüche nicht als Forderung aktivierbar? Entsprechende Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1167/05 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 40 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 42/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 25 89 |