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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 30/98
§§: GG Art. 3
Schlagwörter Verfassungsmäßigkeit, Halbteilungsgrundsatz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Ist die gesetzmäßige Besteuerung einer GmbH in den Jahren 1991 bis 1993 mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach dem vom BVerfG aufgestellten Halbteilungsgrundsatz (BStBl II 1995, 655) übermäßig und somit verfassungswidrig? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.02.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 9698/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.1999
Erledigungs-Az: I R 30/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet/ohne Begründung) - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 26.4.1999, 1 BvR 546/99