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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 1/03 |
§§: | StBerG § 37, StBerGDV § 28, AO 1977 § 82, AO 1977 § 84 |
Schlagwörter | Steuerberaterprüfung, Prüfungsausschuss, Besetzung, Befangenheit |
Rechtsfrage: | Gilt ein Mitglied des Prüfungsausschusses als befangen, wenn es (spätestens während des Zeitraums des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens) in den Vorstand einer kommerziellen Einrichtung, die entgeltlich Vorbereitungskurse für die Steuerberaterprüfung abhält, berufen wird? Sind alle im Rahmen des Überdenkungsverfahrens vom Prüfling vorgetragenen Einwände vom Prüfungsausschuss zu erörtern und Folgerungen (zumindest stichpunktartig) schriftlich festzuhalten? Ist die Führung des Prüfungsgesprächs der gerichtlichen Nachprüfung entzogen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | V 32/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 25 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 1/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 14 40 |