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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 66/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1 , GrEStG § 1 Abs. 4 Nr. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Beteiligungsgesellschaft, Erwerbsvorgang, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Hat der Anteilserwerb in Höhe von 45 v.H. (55 v.H. mittelbare und 45 v.H. unmittelbare Beteiligung) zu einer Vereinigung aller Anteile im Sinn des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG geführt oder steht dem die Fremdbeteiligung einer AG in Höhe von 10 v.H. an der Kommanditgesellschaft entgegen, wenn an einer (zwischengeschalteten) Kommanditgesellschaft eine Komplementär-GmbH ohne Kapitaleinlage und ohne Kapitalanteil beteiligt ist, an der wiederum neben der alleinigen Kommanditistin eine fremde Aktiengesellschaft mit 10 v.H. beteiligt ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 05.11.1998
Vorinstanz/AZ: IV 119/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: II R 66/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 12 94