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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 3/08 (BFH)
§§: AO § 57 Abs. 2, UStG 1993 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Dachverband, Steuerbegünstigung, Verbindliche Zusage, Bindungswirkung, Organschaft
Rechtsfrage: 1. Ist die Rechtsprechung des BFH (I R 43/97, IV R 75/99) zur sog. gewerblichen Mehrmütterorganschaft auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu übertragen? - 2. Kann eine GmbH, die Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringt, als steuerbegünstigter Dachverband angesehen werden? - 3. Entfaltet ein Bestätigungsschreiben, in dem ein Steuerberater die Ergebnisse einer Schlussbesprechung hinsichtlich zukünftiger Veranlagungszeiträume zusammenfasst, eine Bindungswirkung (verbindliche Zusage)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 312/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2009
Erledigungs-Az: V R 3/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 36