
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 27/14 (BFH) |
§§: | AO § 356 |
Schlagwörter | Einspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung |
Rechtsfrage: | Führt der bei der Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkasse verwandte Passus "Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse." zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1015/13 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 27/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |