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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 83/97 |
| §§: | EStG § 33 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Zugewinnausgleich, Scheidungsfolgekosten, Anschaffungsnebenkosten |
| Rechtsfrage: | Sind wegen der Regelung des Zugewinnausgleichs entstandene Anwaltskosten nach erfolgter Scheidung als Scheidungsfolgekosten außergewöhnliche Belastung oder Anschaffungsnebenkosten? |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 09.06.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | IX 6/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.03.1998 |
| Erledigungs-Az: | III B 83/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |