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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/04
§§: EStG § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht, Künstler, Ausland, Gemeinschaftsrecht, Übermaßbesteuerung
Rechtsfrage: Gemeinschaftsrechtswidrige Übermaßbesteuerung durch Steuerabzug für Vermittlungsleistungen von ausländischen Künstlergruppen? - Führt die Anmeldung der Abzugsteuern für den inländischen Auftritt einer ausländischen Künstlergruppe, die durch ein ausländisches Veranstaltungsunternehmen vermittelt wurde, durch eine inländische GmbH zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Übermaßbesteuerung, weil gegen Dritte keine die Besteuerung ausgleichenden Aufwendungsersatzansprüche bestünden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 10.01.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 3511/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 06 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: I R 20/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 22 18