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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 55/97 |
§§: | EStG § 32a Abs. 6 Nr. 1, EStG § 26 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Verwitwetensplitting, Ehegatten, Getrenntleben |
Rechtsfrage: | Müssen für die Anwendung des Splittingtarifs bei verwitweten Personen die Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten vorgelegen haben oder sind die Voraussetzungen bereits erfüllt, wenn die Ehegatten zu Beginn des Todesjahres eines Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1152/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.1998 |
Erledigungs-Az: | VI R 55/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 09 04 |